Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Gülcan Irdem · M.Sc. Psychologie · Approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Gülcan Irdem
M.Sc. Psychologie · Praxisinhaberin
Über mich
Erfahrung, die trägt.
Seit über einem Jahrzehnt begleite ich Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien in meinen Praxen in Wesel und Oberhausen. Meine Arbeit verbindet eine verhaltenstherapeutische Grundausbildung mit traumatherapeutischen Verfahren, EMDR und Ego-State-Therapie.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Begleitung bei komplexen und transgenerationalen Traumatisierungen sowie bei Belastungen im Kontext von Migration und Flucht.
Therapieangebote
Therapieangebote Im Überblick
Je nach Anliegen und Bedarf stehen verschiedene Formen der Unterstützung zur Verfügung, orientiert an Alter und individuellen Bedürfnissen.
Gruppentherapie
Im geschützten Kontakt mit Gleichaltrigen entstehen neue Erfahrungen. Unterstützende Rückmeldungen, andere Perspektiven und echte Begegnungen.
Videosprechstunde
Sitzungen können auch per Video stattfinden. In gewohnter Umgebung und angepasst an die persönliche Situation.
Eure Fragen - Unsere Antworten
Gut zu wissen, bevor es losgeht.
Bevor der erste Schritt gemacht wird, gibt es oft viele Unklarheiten — über den Ablauf, die Kosten oder die Frage, ob eine Therapie überhaupt das Richtige ist. Diese Seite gibt Ihnen einen ehrlichen Überblick über die wichtigsten Fragen, damit Sie gut vorbereitet und mit einem guten Gefühl in den Prozess starten können.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung kann telefonisch während der Sprechzeit (werktags 08:30–09:00 Uhr), per Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder per E-Mail erfolgen. Kinder werden durch Eltern / Sorgeberechtigte angemeldet. Jugendliche können sich ab 14 Jahren eigenständig anmelden.
Wie läuft das Erstgespräch ab?
Im Erstgespräch lernen wir uns kennen und klären gemeinsam das Anliegen. Es erfolgt eine erste diagnostische Einschätzung sowie die Besprechung des weiteren Vorgehens. Zu Beginn einer Therapie finden probatorische Sitzungen statt, in denen Diagnostik, Zielklärung und Indikationsstellung erfolgen.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Ja. Als approbierte KJP mit Kassenzulassung rechne ich direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Nach den probatorischen Sitzungen wird ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Nach Genehmigung entstehen in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Die Dauer ist individuell verschieden und richtet sich nach Art und Ausmaß der Belastung. In der Regel finden die Sitzungen einmal wöchentlich statt. Über Dauer und Umfang wird transparent im therapeutischen Prozess gesprochen.
Werden Eltern in die Therapie einbezogen?
Ja. Je nach Alter und Anliegen werden Eltern oder andere wichtige Bezugspersonen regelmäßig einbezogen. Die Form der Zusammenarbeit wird individuell abgestimmt.
Bieten Sie diagnostische Untersuchungen an?
Ja, ich führe psychologische Grunddiagnostik durch, u. a. Intelligenztestung, LRS- und Dyskalkuliediagnostik, Konzentrationstests sowie standardisierte Diagnostik für Depression, Angststörungen und Phobien. Auch die Erfassung der Teilhabebeeinträchtigung nach § 35a SGB VIII ist möglich.
Wird eine Autismusdiagnostik angeboten?
Nein. Für eine spezifische Autismusdiagnostik verweise ich an niedergelassene Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) oder spezialisierte Ambulanzen.
Bieten Sie Videosprechstunden an?
Ja, bei entsprechender Indikation sind Videosprechstunden möglich. Die Sitzungen erfolgen über eine zertifizierte und datenschutzkonforme Plattform. Ob dieses Format geeignet ist, wird im Vorfeld gemeinsam geklärt.
Was ist im Notfall zu tun?
Eine kontinuierliche Notfallversorgung kann in der Praxis nicht gewährleistet werden. In akuten Krisensituationen: LVR-Klinik Bedburg-Hau (02821/81-0), LVR-Klinikum Essen (0201/8707-0) oder Johanniter-KH Oberhausen (0208/697-4000). Bei unmittelbarer Gefährdung: Notruf 112. Bereitschaftsdienst: 116 117.
Wie gehe ich mit Wartezeiten um?
Die Nachfrage ist derzeit hoch. Es empfiehlt sich, sich parallel bei mehreren Praxen vorzustellen. Mehrere Erstgespräche werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Erstellen Sie Gutachten für Gerichte?
Nein. Gutachten oder Stellungnahmen für gerichtliche Auseinandersetzungen, insbesondere in familienrechtlichen Verfahren, gehören nicht zum Leistungsspektrum der Praxis.
Verschreiben Sie Medikamente?
Nein. Als Psychotherapeutin darf ich keine Medikamente verordnen. Bei entsprechender Indikation arbeite ich mit Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie zusammen.
Stellen Sie Atteste oder Krankschreibungen aus?
Dauerhafte Krankschreibungen oder umfangreiche Atteste können nicht ausgestellt werden. Bei Terminüberschneidungen mit Schule oder Ausbildung erhalten Sie selbstverständlich eine Terminbestätigung.
Im persönlichen Gespräch entsteht Raum für das, was belastet. Gedanken und Gefühle können behutsam zur Sprache kommen und gemeinsam eingeordnet werden.